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Strafverteidigung

Wenn Sie Beschuldigte(r) einer Straftat sind oder befürchten, dies bald zu werden, sollten Sie erstens nicht alleine mit der Polizei sprechen und zweitens sofort anwaltliche Hilfe suchen.

 

Sobald Sie mich beauftragen, werde ich Polizei und Staatsanwaltschaft informieren, dass ich Ihre Verteidigung übernommen habe und dass Sie vorerst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Dann werde ich Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. In der Ermittlungsakte steht, was genau Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweise es bislang gegen Sie gibt. Wenn wir das wissen, überlegen wir gemeinsam, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall die beste ist.

 

Während des gesamten weiteren Verfahrens stehe ich an Ihrer Seite und sorge dafür, dass Ihre Rechte als Beschuldigte(r) geachtet werden. Ich werde versuchen, alle Möglichkeiten zu nutzen, eine ungerechte Verurteilung zu verhindern. Wenn die Chancen auf einen Freispruch schlecht stehen, werde ich mit Ihnen Möglichkeiten besprechen, auf eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest auf eine für Sie tragbare Strafe hinzuarbeiten.

 

Bei einer Pflichtverteidigung übernimmt der Staat zumindest einen großen Teil der Anwaltskosten. Bei einer Wahlverteidigung müssen Sie die Anwaltskosten grundsätzlich selbst tragen. Ich werde Sie in jedem Fall vorab genau informieren, welche Kosten für Sie entstehen können und ob eine Verteidigung aus wirtschaftlicher Sicht überhaupt sinnvoll ist.

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