Rechtsanwalt Eike Richter
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Hessische Str. 11
10115 Berlin
E-Mail:
mail@anwaltrichter.de
Telefon:
0163 146 42 66
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Ihr Rechtsanwalt in Berlin-Mitte
- seit 2008 Rechtsanwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht
- seit 2020 selbständiger Rechtsanwalt in Berlin-Mitte
- in Strafsachen deutschlandweit tätig
- persönliche und verständliche Beratung
- Beratung auch in englischer und französischer Sprache
-
Bürogemeinschaft mit:
Rechtsanwältin Katharina Fröbel
Rechtsanwältin Anja Lederer
Rechtsanwalt Stefan Rintorf -
Mitgliedschaften:
Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Als Strafverteidiger werde ich mich in jeder Situation dafür einsetzen, dass Ihre Rechte als Beschuldigter geachtet werden.
Ich werde nach Möglichkeiten suchen, die Strafverfolgungsbehörden von einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen, sodass Sie nicht vor Gericht erscheinen müssen. Dazu werde ich die Ermittlungsakte anfordern und die Sache dann ausführlich mit Ihnen besprechen, um Argumente für Ihre Unschuld oder geringe Schuld zu finden.
Falls die Sache vor Gericht geht, stehe ich an Ihrer Seite. Wir werden den Gerichtstermin gründlich vorbereiten und die passende Strategie finden: ob Sie selbst reden oder ich für Sie eine Erklärung abgebe, ob wir weitere Beweise vorlegen oder Zeugen benennen.
Meine Schwerpunkte im Strafrecht
- Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Raub)
- Körperverletzung
- Kapitalstrafsachen
- Betäubungsmittelstrafrecht
- IT-Strafrecht
- Strafsachen nach §§ 95, 96 Aufenthaltsgesetz
- Jugendstrafrecht
- Auslieferungsrecht
- Rechtsmittel: Berufung und Revisionen
- Opfervertretung (Nebenklage und Adhäsionsverfahren)
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Wenn es um die Regulierung eines Verkehrsunfalls, einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt geht – ich werde für Sie die richtigen Schritte unternehmen. Durch eine langjährige Anwaltstätigkeit im Verkehrsrecht habe ich Routine im Umgang mit den zuständigen Behörden und Versicherungen.
Gerade im Verkehrsrecht ist es sehr wichtig, die Gesamtsituation im Blick zu haben. Hier greifen Regelungen aus verschiedenen Rechtsgebieten ineinander: Straf- und Bußgeldvorschriften, privatrechtliche Haftungsfragen und versicherungsrechtliche Probleme. In dieser Flut an Vorschriften, die in ganz verschiedenen Gesetzen geregelt sind, müssen die Wechselwirkungen stets mitgedacht werden.
Meine Schwerpunkte im Verkehrsrecht
- Schadenersatz nach Verkehrsunfall
- Bußgelder und Fahrverbote
- Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Trunkenheitsfahrt, Drogenfahrt
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahrlässige Körperverletzung
- Entziehung der Fahrerlaubnis
Anwaltskosten
Sie können sich darauf verlassen, dass ich Sie über meine Kosten informiere, bevor sie entstehen. Ich werde Ihnen vor einer Bevollmächtigung genau erklären, wie hoch die Kosten für Ihren Fall mindestens sind und wie hoch sie maximal werden können.
Für Anwaltskosten gibt es eine Art gesetzlichen Standard, die Mittelgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie gilt in der Regel, wenn nur die Vollmacht unterschrieben wird. Für höhere Kosten muss eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Solch eine Vergütungsvereinbarung werde ich Ihnen nur in Ausnahmefällen vorschlagen, etwa wenn die Sache besonders schwierig oder aufwändig ist.
Sollten Sie Anspruch auf eine Pflichtverteidigung haben, können Anwaltskosten von der Staatskasse vorfinanziert werden.
Wichtige Punkte zu den Anwaltskosten
- telefonisches Erstgespräch kostenlos
- mit Unterschrift unter die Vollmacht gelten in der Regel RVG-Mittelgebühren
- RVG-Mittelgebühren im Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung ca. 800,- € brutto, im Strafverfahren am Amtsgericht mit einem Gerichtstag ca. 900 bis 1.200,- € brutto
- Vorschusszahlung in Höhe von mindestens 50 % der Gebühren
- bei einer Pflichtverteidigung kann die Staatskasse Anwaltskosten vorfinanzieren
- bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt
- im Verkehrsrecht häufig Abrechnung über Rechtsschutzversicherungen
FAQ: Häufig gestellte Fragen und deren Antworten
Allgemeine Fragen
Wann sollte ich einen Anwalt kontaktieren?
Sobald Sie Post von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Versicherung oder Bußgeldstelle erhalten. Je früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto besser lassen sich Fehler vermeiden.
Ist die erste telefonische Einschätzung kostenlos?
Ja. Der erste telefonische Kontakt in der Angelegenheit ist immer kostenlos. Anwaltskosten entstehen erst, wenn Sie eine Vollmacht unterzeichnen.
Was kostet die anwaltliche Vertretung?
Die Kosten werden vor der Beauftragung transparent erklärt. Grundlage ist meist die Mittelgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie erfahren vorher, welche Kosten mindestens entstehen und wie hoch sie maximal werden können.
Wo befindet sich die Kanzlei?
Die Kanzlei befindet sich in Berlin-Mitte, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs. Rechtsanwalt Eike Richter arbeitet dort in Bürogemeinschaft mit weiteren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Fragen zum Strafrecht
Was soll ich tun, wenn ich Beschuldigter bin?
Machen Sie zunächst keine Aussage zur Sache. Eine Verteidigung beginnt in der Regel mit Akteneinsicht. Erst danach lässt sich seriös entscheiden, welche Strategie sinnvoll ist.
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei in der Regel nicht folgen. Lassen Sie vorher anwaltlich prüfen, wie Sie reagieren sollten.
Was passiert nach einer Anklage oder einem Strafbefehl?
Dann muss schnell geprüft werden, welche Fristen laufen und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Übernehmen Sie auch schwere Strafsachen?
Ja. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei gehören auch Kapitalstraftaten. Auch bei anderen Verbrechenstatbeständen wie Raub oder Erpressung verteidige ich.
Vertreten Sie auch Opfer einer Straftat?
Ja. Eine Vertretung ist unter anderem im Rahmen der Nebenklage oder im Adhäsionsverfahren möglich. Wenn Sie Opfer von schweren Straftaten sind, können die Kosten für die Nebenklage von der Staatskasse vorfinanziert werden.
Was kostet ein durchschnittliches Strafverfahren?
Bei einem durchschnittlichen Strafverfahren liegen die Kosten nach RVG häufig etwa bei 800 bis 1.200 €. Die konkrete Höhe wird vorab erklärt.
Fragen zum Verkehrsrecht
Wann brauche ich einen Anwalt im Verkehrsrecht?
Bei Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden, Fahrverboten, Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Unfallflucht, Alkohol- oder Drogenfahrten sowie bei Entziehung der Fahrerlaubnis.
Was mache ich nach einem Verkehrsunfall?
Dokumentieren Sie den Schaden, sichern Sie Beweise und lassen Sie Ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten übernehmen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
In aller Regel lohnt sich ein Einspruch, wenn der Verstoß mit einer Eintragung im Fahreignungsregister (FAER) verbunden ist oder ein Fahrverbot im Raum steht. Nach einem Einspruch prüfe ich den Vorgang auf Messfehler und formale Fehler. Selbst wenn solche Fehler nicht gegeben sind, lässt sich in Bußgeldverfahren eine Eintragung oder ein Fahrverbot häufig noch vermeiden oder zumindest hinauszögern.
Was droht bei Alkohol oder Drogen am Steuer?
Je nach Vorwurf drohen Geldbuße, Punkte, Fahrverbot, Geldstrafe oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Entscheidend sind unter anderem Werte, Ausfallerscheinungen und der genaue Tatvorwurf.
Kann die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen?
Ja, im Verkehrsrecht ist eine Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung häufig möglich. Das sollte im konkreten Fall geprüft werden.
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