Rechtsanwalt Eike Richter

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Hessische Str. 11
10115 Berlin

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Rechtsanwalt Eike Richter 2

Ihr Rechtsanwalt in Berlin-Mitte

Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Als Strafverteidiger werde ich mich in jeder Situation dafür einsetzen, dass Ihre Rechte als Beschuldigter geachtet werden.

Ich werde nach Möglichkeiten suchen, die Strafverfolgungsbehörden von einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen, sodass Sie nicht vor Gericht erscheinen müssen. Dazu werde ich die Ermittlungsakte anfordern und die Sache dann ausführlich mit Ihnen besprechen, um Argumente für Ihre Unschuld oder geringe Schuld zu finden.

Falls die Sache vor Gericht geht, stehe ich an Ihrer Seite. Wir werden den Gerichtstermin gründlich vorbereiten und die passende Strategie finden: ob Sie selbst reden oder ich für Sie eine Erklärung abgebe, ob wir weitere Beweise vorlegen oder Zeugen benennen.  

Meine Schwerpunkte im Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Wenn es um die Regulierung eines Verkehrsunfalls, einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt geht – ich werde für Sie die richtigen Schritte unternehmen. Durch eine langjährige Anwaltstätigkeit im Verkehrsrecht habe ich Routine im Umgang mit den zuständigen Behörden und Versicherungen.

Gerade im Verkehrsrecht ist es sehr wichtig, die Gesamtsituation im Blick zu haben. Hier greifen Regelungen aus verschiedenen Rechtsgebieten ineinander: Straf- und Bußgeldvorschriften, privatrechtliche Haftungsfragen und versicherungsrechtliche Probleme. In dieser Flut an Vorschriften, die in ganz verschiedenen Gesetzen geregelt sind, müssen die Wechselwirkungen stets mitgedacht werden.

Meine Schwerpunkte im Verkehrsrecht

Anwaltskosten

Sie können sich darauf verlassen, dass ich Sie über meine Kosten informiere, bevor sie entstehen. Ich werde Ihnen vor einer Bevollmächtigung genau erklären, wie hoch die Kosten für Ihren Fall mindestens sind und wie hoch sie maximal werden können.

Für Anwaltskosten gibt es eine Art gesetzlichen Standard, die Mittelgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie gilt in der Regel, wenn nur die Vollmacht unterschrieben wird. Für höhere Kosten muss eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Solch eine Vergütungsvereinbarung werde ich Ihnen nur in Ausnahmefällen vorschlagen, etwa wenn die Sache besonders schwierig oder aufwändig ist.

Sollten Sie Anspruch auf eine Pflichtverteidigung haben, können Anwaltskosten von der Staatskasse vorfinanziert werden.

Wichtige Punkte zu den Anwaltskosten

FAQ: Häufig gestellte Fragen und deren Antworten

Allgemeine Fragen

Sobald Sie Post von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Versicherung oder Bußgeldstelle erhalten. Je früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto besser lassen sich Fehler vermeiden.

Ja. Der erste telefonische Kontakt in der Angelegenheit ist immer kostenlos. Anwaltskosten entstehen erst, wenn Sie eine Vollmacht unterzeichnen.

Die Kosten werden vor der Beauftragung transparent erklärt. Grundlage ist meist die Mittelgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie erfahren vorher, welche Kosten mindestens entstehen und wie hoch sie maximal werden können.

Die Kanzlei befindet sich in Berlin-Mitte, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs. Rechtsanwalt Eike Richter arbeitet dort in Bürogemeinschaft mit weiteren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Fragen zum Strafrecht

Machen Sie zunächst keine Aussage zur Sache. Eine Verteidigung beginnt in der Regel mit Akteneinsicht. Erst danach lässt sich seriös entscheiden, welche Strategie sinnvoll ist.

Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei in der Regel nicht folgen. Lassen Sie vorher anwaltlich prüfen, wie Sie reagieren sollten.

Dann muss schnell geprüft werden, welche Fristen laufen und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Ja. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei gehören auch Kapitalstraftaten. Auch bei anderen Verbrechenstatbeständen wie Raub oder Erpressung verteidige ich.

Ja. Eine Vertretung ist unter anderem im Rahmen der Nebenklage oder im Adhäsionsverfahren möglich. Wenn Sie Opfer von schweren Straftaten sind, können die Kosten für die Nebenklage von der Staatskasse vorfinanziert werden.

Bei einem durchschnittlichen Strafverfahren liegen die Kosten nach RVG häufig etwa bei 800 bis 1.200 €. Die konkrete Höhe wird vorab erklärt.

Fragen zum Verkehrsrecht

Bei Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden, Fahrverboten, Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Unfallflucht, Alkohol- oder Drogenfahrten sowie bei Entziehung der Fahrerlaubnis.

Dokumentieren Sie den Schaden, sichern Sie Beweise und lassen Sie Ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten übernehmen.

In aller Regel lohnt sich ein Einspruch, wenn der Verstoß mit einer Eintragung im Fahreignungsregister (FAER) verbunden ist oder ein Fahrverbot im Raum steht. Nach einem Einspruch prüfe ich den Vorgang auf Messfehler und formale Fehler. Selbst wenn solche Fehler nicht gegeben sind, lässt sich in Bußgeldverfahren eine Eintragung oder ein Fahrverbot häufig noch vermeiden oder zumindest hinauszögern.

Je nach Vorwurf drohen Geldbuße, Punkte, Fahrverbot, Geldstrafe oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Entscheidend sind unter anderem Werte, Ausfallerscheinungen und der genaue Tatvorwurf.

Ja, im Verkehrsrecht ist eine Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung häufig möglich. Das sollte im konkreten Fall geprüft werden.

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